Dispute-Eintrag bei eu-Domain nicht möglich
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Dispute-Eintrag bei eu-Domain nicht möglich
THEMA:
- Domainrecht
Bei de-Domains hat man die Option schon ohne (vor) Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bei der DENIC einen Disput-Eintrag zu stellen, womit die Übertragung der Domain auf einen Dritten verhindert wird.
Diese Karte kann man bei einer eu-Domain nicht spielen.
Bei einer eu-Domain muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Entweder ein Gerichtsverfahren vor einem ordentlichen Gericht oder das sog. ADR-Verfahren (Alternatives Streitbeilegungsverfahren) bei dem Tschechisches Schiedsgericht in Prag (siehe gem. B 1 (e) der ADR-Regeln).
Somit bleibt die Gefahr, dass ein unberechtigter Domaininhaber die Domain auf einen Dritten überträgt, ohne dass der Anspruchsteller etwas dagegen tun kann.
Hinzu kommt, dass sowohl Verfahren vor einem ordentlichen Gericht als auch das ADR-Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden sind.