28.01.2009 - AG Nordhorn, Az: 3 C 1308/08
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HILFREICH:
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EIGENER LEITSATZ:
- Regelstreitwert bei negativer Bewertung bei ebay beträgt 4.000,00 €
THEMA:
- ebay-Recht
- Ehrverletzende Äußerungen / Persönlichkeitsrecht
RECHTSNORMEN:
- §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 analog BGB, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
VOLLTEXT:
AMTSGERICHT NORDHORN
BESCHLUSS
3 C 1308/08
28. Januar 2009
In dem Rechtsstreit
der Firma
gegen
Herrn ... Nordhorn,
wird der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt auf
4.000,00 €.
Gründe:
Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach dem Betrag zu beziffern, den das
Gericht aufgrund der Darlegung des
Klägers als angemessen erachtet. Da die Klägerin einen Angriff in den
eingegriffenen und ausgeübten
Gewerbebetrieb geltend macht, der sich negativ auf den Gewerbetrieb ausgewirkt
haben soll, geht das Gericht von
einem Regelstreitwert in Höhe von 4.000,00 € aus.
(Unterschrift)