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NEWS für Online-Händler
03.03.2016: AMAZON-Angebote (inhaltliche Gestaltung) als nicht beherrschbare Haftungsfalle für Onlinehändler

NEWS für Verbraucher
07.07.2016: Per E-Mail oder Telefon geschlossene Maklerverträge sind widerrufbare Fernabsatzgeschäfte

03.03.2016: Händler haben Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen ihrer  AMAZON-Marketplace-Angebote

15.12.2015: Auto-Reply-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers

Gesetzgebung

Rechtliches

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INHALT INTERNETSEITEN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS; DISCLAIMER

BEGRIFFSBESTIMMUNG IT-RECHT 
Was ist IT-Recht ?

HILFREICH:
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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18. November 2021 um 16:46:45 Uhr.

ALLGEMEIN: Gesetzliche Änderungen, die in den letzten 100 Tagen in Kraft getreten sind
ALLGEMEIN:
Gesetzliche Änderungen, die in den nächsten 100 Tagen in Kraft treten

 

IT-RECHT: IN KRAFT; Anzahl: 31 

25.05.2018: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Unterfall E-Privacy-Verordnung 
13.01.2018:
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie 
01.01.2018:
Gesetzesänderungen im Kaufrecht (Neue Regressmöglichkeit im B2B; Kostenabwälzung auf Lieferanten möglich)
01.08.2017: EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369
01.02.2017:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG 
13.12.2016: Nährwertkennzeichnung nach der LMIV

01.10.2016: Neufassung des JMStV
01.10.2016: Anpassung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Schriftformklausel
27.07.2016:
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes 
20.05.2016: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse 
04.05.2016: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
01.04.2016:
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
01.04.2016:
ODR-Verordnung iVm VSBG; erweiterte Informationspflichten   
21.03.2016:
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014-17-EU
24.02.2016: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes
24.02.2016: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts  
09.01.2016: ODR-Verordnung; nationale Streitbeilegungsstellen (sog. OS-Plattform)
10.12.2015: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 
27.11.2015: Batteriegesetz 
24.10.2015: ElektroG2
25.07.2015: Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
01.01.2015: EU-Verordnung Nr. 518/2014 (Energiekennzeichnung)
13.06.2014: 2011-83-EU_Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
09.10.2013: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken UrhG UWG
01.08.2013: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
01.08.2012: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (bekannt als: Button-Lösung)
08.05.2012: Textilkennzeichnungsverordnung Nr.1007/2011
04.08.2011: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
25.05.2011: Cookie-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/136/EG i. V. m. der Richtlinie 2002/58/EG)
11.06.2010:
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
01.01.2009: Verpackungsverordnung (VerpackV)

 

25.05.2018: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Unterfall E-Privacy-Verordnung 
Das Datenschutzgesetz wird von rechts auf links gekrempelt mit der Folge, dass das BDSG nur noch als Rumpfgesetz besteht. Externe Beiträge:
Gesetzgebungsverfahren  Gesetzestext1 Gesetzestext2
Welche Regelungen beinhaltet die DSGVO-EU ?
Dr. Bahr: DSGVO-Checkup
eRecht24: Das müssen Händler und Unternehmer wissen
SecuPedia: Datenschutz 
Shopbetreiber: Blog Archiv
Whitepaper: ePrivacy GmbH
Whitepaper:
RÄe Unverzagt von Have
21.12.2017: Auskunftsrechte von betroffenen Personen gegen Online-Händler
14.12.2017: Müssen Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten benennen ?
07.12.2017: Das Verfahrensverzeichnis müssen Online-Händler vorweisen können
01.12.2017: Kleinere Online-Händler sind durch die Vorgaben überfordert
01.12.2017: Pflichten von Online-Händlern als Datenverantwortliche
28.11.2017: Verwendung von Cookies nur noch bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung  ?
01.09.2017: VG Karlsruhe; Erstes Urteil zur EU-DSGVO
30.08.2017: Das Pflichtenprogramm nach Art. 12 DSGVO und seine Auswirkungen im Online-Handel
28.08.2017: E-Mail-Marketing 2018: Was ändert sich durch die DSGVO in Bezug auf Newsletter ?
14.08.2017: Kontaktformulare 2018; Was ändert sich durch die DSGVO ?
10.08.2017: Endet die Ära der Social Media Plugins ?
28.07.2017: Datenschutzerklärung 2018 - Was ändert sich durch die Datenschutz-Grundverordnung ?
30.06.2017: Wesentliche Neuerungen für den Datenschutz im Online-Handel nach der DSGVO
07.06.2017: DSGVO – Neuer Ärger durch die europäische Datenschutzgrundverordnung?
01.06.2017: Cookies in der DSGVO
03.05.2017: Überforderung mit Ansage
10.06.2016: Das neue BDSG im Schatten der DSGVO
24.05.2016: Kompakte Synopse von BDSG und DSGVO
05.01.2016: Ein Blick auf die Neuregelungen aus der Sicht der Onlinebranche
21.02.2013: Die Datenschutzgrundverordnung und die Bürgerrechte

     in Verbindung mit 

25.05.2018: E-Privacy-Verordnung (insb. Unterfall Cookies)
Status: Entwurfsfassung. Die E-Privacy-Verordnung wird die E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG i. V. m. der Richtlinie 2009/136/EG (sog. Cookie-Richtlinie) verdrängen und auch neue Regelungen für das Online- und Direktmarketing verankern (§§ 11 ff. TMG; § 7 UWG). Diese neue VO soll die bereits beschlossene DSGVO ergänzen und auch 2018 im Gleichschritt in Kraft treten. Opt-In-Erfordernis (grundsätzliches Verbot mit Einwilligungsvorbehalt): Von den lästigen Cookie-Bannern will man weg und stattdessen der Ansatz "Privacy by Design" in Betracht kommen, in dem man die  Browser-Hersteller in die Verantwortung nimmt, die notwendige Einwilligung bereits beim Nutzer einzuholen. Damit könnten Nutzer universell ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erklären oder diese verweigern. Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers: Ob auf eine Einwilligung verzichtet werden kann, weil der Betreiber einer Internetseite Besucherdaten zur Wahrung seiner berechtigten Interessen speichert, bleibt offen. Grundsätzlich bleibt somit abzuwarten, ob die Einwilligung doch per Cookie-Banner eingeholt werden muss, eine Überantwortung auf die Browser-Hersteller möglich ist oder letztlich doch die Entziehung über den Erlaubnistatbestand der Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers erfolgen kann. Externe Beiträge: 
11.12.2017: Geplante ePrivacy-Verordnung; Inkrafttreten bis auf Weiteres verzögert
05.10.2017: BGH; Opt-In oder Opt-Out für Cookie-Einwilligung bei Online-Gewinnspiel ?
14.07.2017: Die sieben wichtigsten Fakten zur ePrivacy Verordnung
15.06.2017: E-Privacy-Verordnung: Was noch zu diskutieren ist 
29.05.2017: Verleger warnen vor ePrivacy-Verordnung 
13.04.2017: Entwurf E-Privacy-Verordnung, Verhältnis zur DSGVO und Bedeutung für die Praxis
22.03.2017: E-Privacy-Verordnung: Die Änderungen im Überblick
16.03.2017: DDV; Stellungnahme zum Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung 
07.03.2017: ePrivacy Verordnung – ein Gesamtüberblick
18.01.2017: Ein Plätzchen für Cookies 
16.01.2017: Cookies nur mit Einwilligung ?
11.01.2017: (Katastrophale) Konsequenzen für die Onlinewerbung ?
02.10.2015: Das Rätselraten um die Cookie-Richtlinie


13.01.2018: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie 
Verbot von Extrakosten für Kartenzahlungen aufgrund der Reform des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG) mit der Folge der Neueinfügung des  § 270 a BGB.
Externe Beiträge: 1, 2


01.01.2018: Gesetzesänderungen im Kaufrecht (Neue Regressmöglichkeit im B2B; Kostenabwälzung auf Lieferanten möglich)
Externe Beiträge: 1


01.08.2017: EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369
Externe Beiträge: 1


01.02.2017: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG 
Gesetzgebungsverfahren
 | BFJ: Liste der Verbraucherschlichtungsstellen | Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle | Schlichtungsportal für elektronischen Geschäftsverkehr | EU-Streitbeilegungsstellen | Informationen für Rechtsanwälte zur Streitbeilegung | Externe Beiträge: 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; 9; 10; 11


13.12.2016: Nährwertkennzeichnung nach der LMIV
Externe Beiträge: 1


01.10.2016: Neufassung des JMStV
Externe Beiträge: 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; 9; 10


01.10.2016: Anpassung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Schriftformklausel; Externe Beiträge 1; 2; BGH: III ZR 387/15; 24.02.2016: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts 


27.07.2016: Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes  
Im Kern geht es darum, die Verbreitung von offenen WLAN-Internetzugängen (sog. Hotspots) durch Präzisierung der Haftung von WLAN-Betreibern für Rechtsverletzungen der Nutzer durch Ausschluss der sog. Störerhaftung zu fördern. Der § 8 Abs. 3 TMG wurde eingefügt. Die Problemstellung die sich auftut ist, dass der zunächst geplante Abs. 4 (mit zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Rechtsverletzung) wieder gestrichen wurde, weil diese mit den unionsrechtlichen Vorgaben unvereinbar sind (BT-Drucksache 18/8645; S. 10 B Besonderer Teil Zu Nr. 1). Ob die "nur" Hinweise in der Gesetzesbegründung ausreichen, die Störerhaftung auszuschließen und die Auswirkungen auf die sekundäre Darlegungslast iVm der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft in Filesharingsachen, wird sich zeigen müssen. 
Gesetzgebungsverfahren | Bundesanzeiger | Änderungen | Synopse | EuGH zur Haftung bei offenen W-LANs


Bundesanzeiger20.05.2016: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse  
Gesetzgebungsverfahren | Änderungen 


04.05.2016: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gesetzgebungsverfahren; Externer Beitrag; Übergangsfrist: Obwohl bereits in Kraft, greift diese erst ab dem 25.05.2018. 


01.04.2016: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas01.04.2016: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
Gesetzgebung; diverse externe Beiträge >> >> >> >>: Nunmehr gibt es 2 Vorgaben zur Alterskontrolle, die den Vertrieb an Kinder und Jugendliche verhindern sollen. Zum einen dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse weder im Versandhandel angeboten werden, noch dürfen diese im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Insbesondere die Vorgabe des "Anbietens" stellt die Händler vor erhebliche Schwierigkeiten, denn nun sind technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso- Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check), die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern mit geringem Aufwand zu programmieren sind, schon in den eigenen Internetshop zu implizieren; wobei diese technischen Vorgaben auch auf externen Plattformen wie eBay umzusetzen sind.


01.04.2016: ODR-Verordnung iVm VSBG; erweiterte Informationspflichten   
Externes: Gesetzgebungsverfahren 1, 2, 3 (VSBInfoV) >>
>> >> Einschlägig ist Artikel 14 Abs. 2 ODR-VO. Die ODR-Verordnung enthält aber nicht, inwiefern Händler überhaupt verpflichtet sind. Diese Nutzungsentscheidung liegt bei den Mitgliedstaaten iSd Richtlinie 2013/11/EU (so Artikel 1), in Deutschland somit beim Gesetzgeber. Der deutsche Gesetzgeber hat am 25.02.2016 im Bundesgesetzblatt das VSBG verkündet, wonach Unternehmer grundsätzlich zur Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung "nicht" verpflichtet sind. Ausnahme: Energieversorger (§ 111b n. F. des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG). Das VSBG trat am 1. April 2016 in Kraft.


21.03.2016; Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014-17-EU21.03.2016: Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014-17-EU
Gesetzgebungsverfahren Das ewige Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf des 21.06.2016; dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807584.pdf; Auszug: S. 146 Abs. 3: (...) Satz 1 enthält die Grundregel, nach der bei vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Immobiliardarlehensverträgen gemäß § 492 Absatz 1a BGB a. F. ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (also mit Ablauf des 21. Juni 2016) erlischt, wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat (...). Verbraucherzentrale: 1; 2 Verbraucherdarlehensverträge im Allgemeinen und Immobiliendarlehensverträge im Besonderen; a) Begrenzung der Widerrufsfrist bei Immobiliendarlehen (daher erlöschen nach Zeitablauf). Das ewige Widerrufsrecht soll enden b) Neue Anforderungen an den Fristbeginn des Widerrufsrechts (einschlägige §§ werden angepasst) c) Neue "weitere" Musterwiderrufsbelehrungen. Beiträge zum Thema: 03.03.2015: Widerrufs-Joker beim Maklervertrag ! 03.03.2015: Widerrufs-Joker beim Immobilienkreditvertrag ! Differenzierung: 1) Vertragsschluss vor dem 02.11.2002: Darlehen mit Vertragsschluss vor dem 02.11.2002, können per se widerrufen werden, w e n n die Voraussetzungen gegeben sind. Es gab zwar in der Zeit idR noch keine Pflicht für die Banken, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht deutlich zu informieren. Das heißt aber nicht, dass der Widerruf unmöglich wäre. Denn ggf. wurden die Darlehen im Rahmen sog. Haustürgeschäfte oder im Fernabsatz geschlossen, was die Widerrufsmöglichkeit eröffnen kann. 2) Vertragsschluss 02.11.2002 bis 10.06.2010: Das „ewige Widerrufsrecht“ endet mit Ablauf des 21.06.2016. Somit besteht seit dem 22.06.2016 keine Widerrufsmöglichkeit mehr. Ausnahme: Es wurde gar keine Widerrufsbelehrung feilgehalten; dann ist die Widerrufsmöglichkeit weiterhin eröffnet. Oder, bei einem Vertragsschluss ggf. als Haustürgeschäft oder im Fernabsatz. 3) Vertragsschluss 11.06.2010 bis 20.03.2016: Das Gesetz verfängt nicht; Widerrufsmöglichkeit auch nach dem 21.06.2016. 4) Vertragsschluss seit dem 21.03.2016: Widerrufsrecht erlischt 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs. 2 S. 4 BGB).


24.02.2016: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes24.02.2016: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes
Gesetzgebungsverfahren 
Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die Textilkennzeichnungsverordnung hinsichtlich ihrer materiell-rechtlichen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es sind jedoch die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung und einen effektiven Vollzug der Textilkennzeichnungsverordnung zu schaffen und nationale Regelungen zu Teilaspekten mit Regelungsoptionen zu treffen (Integrierung in das neuzufassende TextilkennzG).


24.02.2016: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts  24.02.2016: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts  
Gesetzgebungsverfahren Externe Beiträge: Verbandsklagerecht mit Schutz kleinerer Unternehmen vor rechtsmißbräuchlichen Abmahnungen


09.01.2016: ODR-Verordnung; nationalen Streitbeilegungsstellen (sog. OS-Plattform)09.01.2016: ODR-Verordnung; nationale Streitbeilegungsstellen (sog. OS-Plattform)
Externer Beitrag >> Neue Informationspflicht ggü. Verbrauchern zu erteilen. Gem. Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung ist ein leicht zugänglicher Hyperlink einzustellen.


10.12.2015: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb  10.12.2015: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 
Gesetzgebungsverfahren | Änderungen | Synopse UWG


27.11.2015: Batteriegesetz 
Externe Beiträge: 1, 2, 3, 4, 5, 6


24.10.2015:_ElektroG224.10.2015:_ElektroG2
*
24.07.2016: Stichtag Rücknahmepflicht für bestimmte Vertreiber
Gesetzgebungsverfahren 
Externer Beitrag >> Die wichtigsten Änderungen. Insbesondere international tätige Onlinehändler werden vor erhebliche Herausforderungen gestellt. 


25.07.2015: Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)25.07.2015: Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Gesetzgebungsverfahren 


01.01.2015: EU-Verordnung Nr. 518/2014 (Energiekennzeichnung)
Externe Beiträge: 1, 2, 3


13.06.2014_2011-83-EU_Verbraucherrechterichtlinie13.06.2014:_2011-83-EU_Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
Gesetzgebungsverfahren | ÄnderungenSynopse EGBGB | Synopse BGB
UPDATE 18.09.2015: Das LG FFM. kassiert die Mehrfachbelehrung beim Fristbeginn; bisher war es äußerst bequem für tausende von Online-Händlern so oder ähnlich beim Fristbeginn zu belehren; dass dies jedoch aus verschiedenen Gründen nicht klar und verständlich; intransparent und auch vom Gesetzgeber nicht gewollt ist, stand schon vorher fest; es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Obergerichte auch diesem Fragenkreis annehmen; man darf gespannt sein, wie die Anbieter von Rechtstexten dieses (für viele Händler unlösbare und existenzgefährdene) Problem nun lösen @  Kommentar: *** Erheblicher Anpassungsbedarf für Online-Händler: Online-Händler sollten sich nun um die Anpassung ihrer individuellen Widerrufsbelehrung bemühen. Schon die Informationserteilung beim Fristbeginn des Widerrufsrechts ist nämlich an verschiedene Konstellationen gekoppelt; u. a., ob mehrere Waren im Zuge einer einheitlichen Bestellung geliefert werden oder eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken; für den Kaufvertrag wird generell ein weiterer Formulierungsvorschlag offeriert. Treffen nun auf den Unternehmer gleichzeitig mehrere Konstellationen zu und er vor Abgabe der Bestellung nicht wissen kann, welche Konstellation exakt bestellt wird, stellt sich schon die Frage, wie er dann seine Widerrufsbelehrung mit der jeweiligen Kaufsituation harmonisieren kann. Ein weiteres Problemfeld sind die Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts; denn für nicht paketversandfähige Ware, also Ware die nicht auf dem normalen Postwege zurückgesandt wird, z. B. per Spedition,  muss der Unternehmer entweder die Rücksendekosten genau beziffern oder wenn diese vernünftigerweise nicht im voraus berechnet werden können auf einen Höchstbetrag schätzen. Wenn nach Inkrafttreten nicht eine wundersame Software entwickelt wird, welche den komplexen Möglichkeiten gerecht wird,  oder juristische Kunstgriffe verfangen, dürfte die neue Musterbelehrung wohl noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten. ***  


09.10.2013_Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken UrhG UWG09.10.2013:_Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken UrhG UWG
Gesetzgebungsverfahren | Änderungen | Synopse UWG | Synopse UrhG
Externer Beitrag >> Die wichtigsten Änderungen 


01.08.2013: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts01.08.2013: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
Gesetzgebungsverfahren
Externer Beitrag >> Abmahnungen werden deutlich teuer


01.08.2012: Neue Button-Lösung01.08.2012: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (bekannt als: Button-Lösung)  
Gesetzgebungsverfahren | Änderungen | Synopse § 312 g BGB
Kommentar: *** 1) Viele Online-Händler verkennen immer noch, dass es nicht nur alleine um die Hinterlegung der Pflichtangaben und des Buttons auf der finalen Bestellseite geht, sondern auch darum "Wie" die Pflichtangaben platziert werden, in diesem Zusammenhang ist "SCROLLEN" tabu; vgl. 18.06.2013 - LG FFM., Az: 3-06 O 19/13 PDF - In der Platzierung von Informationen (hier: Widerrufsbelehrung etc.) "z w i s c h e n" den Pflichtangaben des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz, Nr. 7 EGBGB und dem Kaufen-Button ist ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 2 BGB zu sehen (hier: Kein räumlich-funktionaler Zusammenhang bei der Informationserteilung durch SCROLLEN) 2) Des Weiteren stellt sich die Frage: Was sind die wesentlichen Merkmale einer Ware ? Bei manchen Warengattungen führt dies zu erheblichen "Abgrenzungsschwierigkeiten". Hinzu kommt, dass diese Info "unmittelbar" vor Abgabe der Bestellung "nochmals" auf der finalen Bestellseite eingeblendet werden muss. Andernorts, z.B. in der Produktübersicht, gemachte Angaben sind insoweit ohne Bedeutung. Als Shopbetreiber kann man dies noch forcieren; bei Internetplattformen geht dies nicht; aber gerade dort befinden sich diese Infos dann oftmals eben nicht auf d
er Bestellseite; vgl. 13.08.2014 - OLG Hamburg, Az: 5 W 14/14 HTML - Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware i. S. d. § 31
2g Abs. 2 BGB i.V. m. Art. 246 § 1 Abs, 1 Nr. 4 erster Halbsatz EGBGB (hier: Sonnenschirme).


08.05.2012:_Textilkennzeichnungsverordnung Nr.1007/2011
>> Die Textilkenzeichnungsvordnung Nr.1007/2011 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und ist seit dem 07.11.2011 in Kraft und gilt ab dem 08.05.2012.


04.08.2011: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Gesetzgebungsverfahren | Bundesgerichtshof |Inhaltsverzeichnis FernAbsÄndG | Änderungen | Synopse BGB | Synopse EGBGB 


Umsetzungsvorgabe der EU: 25.05.2011: Cookie-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/136/EG i. V. m. der Richtlinie 2002/58/EG)
Die RL hätte von Deutschland bereits in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Irgendwann müssen auch deutsche Händler sich mit dem Thema auseinandersetzen. Externe Beiträge 1, 2, 3


11.06.2010: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
Änderungen |Synopse BGBSynopse EGBGB | Bundesgerichtshof


01.01.2009:_Verpackungsverordnung (VerpackV)
>> Novellen; am 01.01.2009 sind die Änderungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. 
Externer Beitrag >> Die wichtigsten Änderungen