Gesetzgebung
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INHALT INTERNETSEITEN
BEGRIFFSBESTIMMUNG
IT-RECHT HILFREICH: |
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18. November 2021 um 16:46:45 Uhr.
ALLGEMEIN:
Gesetzliche Änderungen, die in den letzten 100 Tagen in Kraft getreten sind
ALLGEMEIN:
Gesetzliche Änderungen, die in den nächsten 100 Tagen in Kraft treten
IT-RECHT: IN KRAFT; Anzahl: 31
25.05.2018:
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Unterfall E-Privacy-Verordnung
13.01.2018:
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
01.01.2018:
Gesetzesänderungen
im Kaufrecht (Neue Regressmöglichkeit im B2B; Kostenabwälzung auf
Lieferanten möglich)
01.08.2017:
EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369
01.02.2017:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG
13.12.2016: Nährwertkennzeichnung nach der LMIV
01.10.2016: Neufassung
des JMStV
01.10.2016:
Anpassung Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) mit Schriftformklausel
27.07.2016: Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
20.05.2016:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
04.05.2016: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
01.04.2016:
Gesetz
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von
elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
01.04.2016:
ODR-Verordnung
iVm VSBG;
erweiterte Informationspflichten
21.03.2016: Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
2014-17-EU
24.02.2016:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des
Textilkennzeichnungsgesetzes
24.02.2016:
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden
Vorschriften des Datenschutzrechts
09.01.2016:
ODR-Verordnung; nationale Streitbeilegungsstellen (sog. OS-Plattform)
10.12.2015: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
27.11.2015: Batteriegesetz
24.10.2015:
ElektroG2
25.07.2015:
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
01.01.2015:
EU-Verordnung Nr. 518/2014 (Energiekennzeichnung)
13.06.2014:
2011-83-EU_Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
09.10.2013:
Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken UrhG UWG
01.08.2013:
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
01.08.2012:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (bekannt als: Button-Lösung)
08.05.2012:
Textilkennzeichnungsverordnung
Nr.1007/2011
04.08.2011: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
25.05.2011: Cookie-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/136/EG i. V. m. der Richtlinie 2002/58/EG)
11.06.2010:
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
01.01.2009:
Verpackungsverordnung (VerpackV)
25.05.2018: EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO); Unterfall E-Privacy-Verordnung
Das Datenschutzgesetz wird von rechts auf links gekrempelt mit
der Folge, dass das BDSG
nur noch als Rumpfgesetz besteht. Externe Beiträge:
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzestext1
Gesetzestext2
Welche
Regelungen beinhaltet die DSGVO-EU ?
Dr. Bahr:
DSGVO-Checkup
eRecht24:
Das müssen Händler und Unternehmer wissen
SecuPedia:
Datenschutz
Shopbetreiber:
Blog Archiv
Whitepaper:
ePrivacy GmbH
Whitepaper: RÄe Unverzagt von Have
21.12.2017:
Auskunftsrechte von betroffenen Personen gegen Online-Händler
14.12.2017:
Müssen Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten benennen ?
07.12.2017:
Das Verfahrensverzeichnis müssen Online-Händler vorweisen können
01.12.2017:
Kleinere Online-Händler sind durch die Vorgaben überfordert
01.12.2017:
Pflichten von Online-Händlern als Datenverantwortliche
28.11.2017:
Verwendung von Cookies nur noch bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung
?
01.09.2017:
VG Karlsruhe; Erstes Urteil zur EU-DSGVO
30.08.2017:
Das Pflichtenprogramm nach Art. 12 DSGVO und seine Auswirkungen im Online-Handel
28.08.2017:
E-Mail-Marketing 2018: Was ändert sich durch die DSGVO in Bezug auf Newsletter
?
14.08.2017:
Kontaktformulare 2018; Was ändert sich durch die DSGVO ?
10.08.2017:
Endet die Ära der Social Media Plugins ?
28.07.2017:
Datenschutzerklärung 2018 - Was ändert sich durch die
Datenschutz-Grundverordnung ?
30.06.2017:
Wesentliche Neuerungen für den Datenschutz im Online-Handel nach der DSGVO
07.06.2017:
DSGVO – Neuer Ärger durch die europäische Datenschutzgrundverordnung?
01.06.2017:
Cookies in der DSGVO
03.05.2017:
Überforderung mit Ansage
10.06.2016:
Das neue BDSG im Schatten der DSGVO
24.05.2016:
Kompakte Synopse von BDSG und DSGVO
05.01.2016:
Ein Blick auf die Neuregelungen aus der Sicht der Onlinebranche
21.02.2013:
Die Datenschutzgrundverordnung und die Bürgerrechte
in Verbindung mit
25.05.2018:
E-Privacy-Verordnung (insb. Unterfall Cookies)
Status: Entwurfsfassung. Die E-Privacy-Verordnung
wird die E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG i. V. m. der Richtlinie 2009/136/EG
(sog. Cookie-Richtlinie) verdrängen und auch neue Regelungen für das Online-
und Direktmarketing verankern (§§ 11 ff. TMG; § 7 UWG). Diese neue VO soll
die bereits beschlossene DSGVO ergänzen und auch 2018 im Gleichschritt in Kraft
treten. Opt-In-Erfordernis (grundsätzliches Verbot mit
Einwilligungsvorbehalt): Von den lästigen Cookie-Bannern will man weg und
stattdessen der Ansatz "Privacy by Design" in Betracht kommen, in dem
man die Browser-Hersteller in die Verantwortung nimmt, die notwendige
Einwilligung bereits beim Nutzer einzuholen. Damit könnten Nutzer universell
ihre Einwilligung zur Datenweitergabe erklären oder diese verweigern. Wahrung
berechtigter Interessen des Unternehmers: Ob auf eine Einwilligung
verzichtet werden kann, weil der Betreiber einer Internetseite Besucherdaten zur
Wahrung seiner berechtigten Interessen speichert, bleibt offen. Grundsätzlich
bleibt somit abzuwarten, ob die Einwilligung doch per Cookie-Banner
eingeholt werden muss, eine Überantwortung auf die Browser-Hersteller möglich
ist oder letztlich doch die Entziehung über den Erlaubnistatbestand der Wahrung
berechtigter Interessen des Unternehmers erfolgen kann. Externe Beiträge:
11.12.2017:
Geplante ePrivacy-Verordnung; Inkrafttreten bis auf Weiteres verzögert
05.10.2017:
BGH; Opt-In oder Opt-Out für Cookie-Einwilligung bei Online-Gewinnspiel ?
14.07.2017:
Die sieben wichtigsten Fakten zur ePrivacy Verordnung
15.06.2017:
E-Privacy-Verordnung: Was noch zu diskutieren ist
29.05.2017:
Verleger warnen vor ePrivacy-Verordnung
13.04.2017:
Entwurf E-Privacy-Verordnung, Verhältnis zur DSGVO und Bedeutung für die
Praxis
22.03.2017:
E-Privacy-Verordnung: Die Änderungen im Überblick
16.03.2017:
DDV; Stellungnahme zum Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung
07.03.2017:
ePrivacy Verordnung – ein Gesamtüberblick
18.01.2017:
Ein Plätzchen für Cookies
16.01.2017:
Cookies nur mit Einwilligung ?
11.01.2017:
(Katastrophale) Konsequenzen für die Onlinewerbung ?
02.10.2015:
Das Rätselraten um die Cookie-Richtlinie
13.01.2018:
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Verbot von Extrakosten für Kartenzahlungen aufgrund der Reform des Gesetzes über
die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG)
mit der Folge der Neueinfügung des § 270 a BGB.
Externe Beiträge: 1,
2
01.01.2018:
Gesetzesänderungen im Kaufrecht (Neue Regressmöglichkeit im B2B;
Kostenabwälzung auf Lieferanten möglich)
Externe Beiträge: 1
01.08.2017:
EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369
Externe Beiträge: 1
01.02.2017:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG
Gesetzgebungsverfahren | BFJ:
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen | Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle | Schlichtungsportal
für elektronischen Geschäftsverkehr | EU-Streitbeilegungsstellen
| Informationen
für Rechtsanwälte zur Streitbeilegung | Externe Beiträge: 1;
2;
3;
4;
5;
6;
7; 8;
9; 10;
11
13.12.2016:
Nährwertkennzeichnung nach der LMIV
Externe Beiträge: 1
01.10.2016:
Neufassung des JMStV;
Externe Beiträge: 1;
2;
3;
4;
5;
6;
7;
8;
9;
10
01.10.2016:
Anpassung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit
Schriftformklausel; Externe Beiträge 1;
2;
BGH: III
ZR 387/15; 24.02.2016:
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden
Vorschriften des Datenschutzrechts
27.07.2016:
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Im Kern geht es darum, die Verbreitung von offenen WLAN-Internetzugängen (sog.
Hotspots) durch Präzisierung der Haftung von WLAN-Betreibern für
Rechtsverletzungen der Nutzer durch Ausschluss der sog. Störerhaftung zu fördern.
Der § 8 Abs. 3 TMG wurde eingefügt. Die Problemstellung die sich auftut
ist, dass der zunächst geplante Abs. 4 (mit zumutbaren Maßnahmen zur
Verhinderung einer Rechtsverletzung) wieder gestrichen wurde, weil diese mit den
unionsrechtlichen Vorgaben unvereinbar sind (BT-Drucksache
18/8645; S. 10 B Besonderer Teil Zu Nr. 1). Ob die "nur" Hinweise
in der Gesetzesbegründung ausreichen, die Störerhaftung auszuschließen und
die Auswirkungen
auf die sekundäre Darlegungslast iVm der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft
in Filesharingsachen, wird sich zeigen müssen. Gesetzgebungsverfahren
|
Bundesanzeiger
| Änderungen
| Synopse
| EuGH
zur Haftung bei offenen W-LANs
20.05.2016:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte
Erzeugnisse
Gesetzgebungsverfahren
| Änderungen
04.05.2016:
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gesetzgebungsverfahren;
Externer
Beitrag;
Übergangsfrist: Obwohl bereits in Kraft, greift diese erst ab dem 25.05.2018.
01.04.2016:
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von
elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
Gesetzgebung;
diverse externe Beiträge >>
>>
>>
>>:
Nunmehr gibt es 2 Vorgaben zur Alterskontrolle, die den Vertrieb an Kinder und
Jugendliche verhindern sollen. Zum einen dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse weder im Versandhandel angeboten
werden, noch dürfen diese im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
Insbesondere die Vorgabe des "Anbietens" stellt die Händler vor
erhebliche Schwierigkeiten, denn nun sind technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen
zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so
genannter Perso- Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel
Schufa-Q-Bit-Check), die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern
mit geringem Aufwand zu programmieren sind, schon in den eigenen Internetshop zu
implizieren; wobei diese technischen Vorgaben auch auf externen Plattformen wie
eBay umzusetzen sind.
01.04.2016:
ODR-Verordnung
iVm VSBG;
erweiterte Informationspflichten
Externes: Gesetzgebungsverfahren 1,
2,
3
(VSBInfoV) >>
>>
>>
Einschlägig ist Artikel 14 Abs. 2 ODR-VO. Die ODR-Verordnung enthält aber
nicht, inwiefern Händler überhaupt verpflichtet sind. Diese
Nutzungsentscheidung liegt bei den Mitgliedstaaten iSd Richtlinie 2013/11/EU (so
Artikel 1), in Deutschland somit beim Gesetzgeber. Der deutsche Gesetzgeber hat
am 25.02.2016 im Bundesgesetzblatt das VSBG verkündet, wonach Unternehmer
grundsätzlich zur Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung
"nicht" verpflichtet sind. Ausnahme: Energieversorger (§ 111b n. F.
des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG). Das VSBG trat am 1. April 2016 in
Kraft.
21.03.2016:
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014-17-EU
Gesetzgebungsverfahren
Das ewige
Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf des 21.06.2016; dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807584.pdf;
Auszug: S. 146 Abs. 3: (...) Satz 1 enthält die Grundregel, nach der bei
vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Immobiliardarlehensverträgen gemäß §
492 Absatz 1a BGB a. F. ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei
Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (also mit Ablauf des 21.
Juni 2016) erlischt, wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf
beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
nicht entsprochen hat (...). Verbraucherzentrale: 1;
2
Verbraucherdarlehensverträge im Allgemeinen und
Immobiliendarlehensverträge im Besonderen; a) Begrenzung der Widerrufsfrist
bei Immobiliendarlehen (daher erlöschen nach Zeitablauf). Das ewige
Widerrufsrecht soll enden b)
Neue Anforderungen an den Fristbeginn des Widerrufsrechts (einschlägige §§
werden angepasst) c) Neue "weitere" Musterwiderrufsbelehrungen. Beiträge
zum Thema: 03.03.2015:
Widerrufs-Joker beim Maklervertrag ! 03.03.2015:
Widerrufs-Joker beim Immobilienkreditvertrag !
Differenzierung:
1) Vertragsschluss vor dem 02.11.2002: Darlehen mit Vertragsschluss vor
dem 02.11.2002, können per se widerrufen werden, w e n n die
Voraussetzungen gegeben sind. Es gab zwar in der Zeit idR noch keine Pflicht für
die Banken, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht deutlich zu informieren.
Das heißt aber nicht, dass der Widerruf unmöglich wäre. Denn ggf. wurden
die Darlehen im Rahmen sog. Haustürgeschäfte oder im Fernabsatz geschlossen,
was die Widerrufsmöglichkeit eröffnen kann. 2) Vertragsschluss 02.11.2002
bis 10.06.2010: Das „ewige Widerrufsrecht“ endet mit Ablauf des
21.06.2016. Somit besteht seit dem 22.06.2016 keine Widerrufsmöglichkeit
mehr. Ausnahme: Es wurde gar keine Widerrufsbelehrung feilgehalten; dann ist
die Widerrufsmöglichkeit weiterhin eröffnet. Oder, bei einem Vertragsschluss
ggf. als Haustürgeschäft oder im Fernabsatz. 3) Vertragsschluss
11.06.2010 bis 20.03.2016: Das Gesetz verfängt nicht; Widerrufsmöglichkeit
auch nach dem 21.06.2016. 4) Vertragsschluss seit dem 21.03.2016:
Widerrufsrecht erlischt 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs.
2 S. 4 BGB).
24.02.2016:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des
Textilkennzeichnungsgesetzes
Gesetzgebungsverfahren
Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die
Textilkennzeichnungsverordnung hinsichtlich ihrer materiell-rechtlichen
Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es sind jedoch die
erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung und einen effektiven
Vollzug der Textilkennzeichnungsverordnung zu schaffen und nationale Regelungen
zu Teilaspekten mit Regelungsoptionen zu treffen (Integrierung in das
neuzufassende TextilkennzG).
24.02.2016:
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden
Vorschriften des Datenschutzrechts
Gesetzgebungsverfahren Externe
Beiträge: Verbandsklagerecht
mit Schutz kleinerer Unternehmen vor rechtsmißbräuchlichen Abmahnungen
09.01.2016:
ODR-Verordnung; nationale Streitbeilegungsstellen (sog. OS-Plattform)
Externer
Beitrag >>
Neue Informationspflicht ggü. Verbrauchern zu erteilen. Gem. Art. 14
Abs. 1 der ODR-Verordnung ist ein leicht zugänglicher Hyperlink einzustellen.
10.12.2015:
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Gesetzgebungsverfahren
| Änderungen
| Synopse
UWG
27.11.2015:
Batteriegesetz
Externe Beiträge: 1,
2,
3,
4,
5, 6
24.10.2015:_ElektroG2
*
24.07.2016: Stichtag
Rücknahmepflicht für bestimmte Vertreiber
Gesetzgebungsverfahren
Externer Beitrag >>
Die wichtigsten Änderungen. Insbesondere international tätige Onlinehändler
werden vor erhebliche Herausforderungen gestellt.
25.07.2015:
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Gesetzgebungsverfahren
01.01.2015:
EU-Verordnung Nr. 518/2014 (Energiekennzeichnung)
Externe
Beiträge: 1,
2,
3
13.06.2014:_2011-83-EU_Verbraucherrechterichtlinie
(VRRL)
Gesetzgebungsverfahren |
Änderungen
| Synopse
EGBGB | Synopse
BGB
UPDATE 18.09.2015: Das
LG FFM. kassiert die Mehrfachbelehrung beim Fristbeginn; bisher war es äußerst
bequem für tausende von Online-Händlern so oder ähnlich beim Fristbeginn zu
belehren; dass dies jedoch aus verschiedenen Gründen nicht klar und verständlich;
intransparent und auch vom Gesetzgeber nicht gewollt ist, stand schon vorher
fest; es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Obergerichte auch
diesem Fragenkreis annehmen; man darf gespannt sein, wie die Anbieter von
Rechtstexten dieses (für viele Händler unlösbare und existenzgefährdene)
Problem nun lösen @ Kommentar: *** Erheblicher Anpassungsbedarf für
Online-Händler: Online-Händler sollten sich nun um die Anpassung ihrer
individuellen Widerrufsbelehrung bemühen. Schon die Informationserteilung beim
Fristbeginn des Widerrufsrechts ist nämlich an verschiedene Konstellationen
gekoppelt; u. a., ob mehrere Waren im Zuge einer einheitlichen Bestellung
geliefert werden oder eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken; für
den Kaufvertrag wird generell ein weiterer Formulierungsvorschlag offeriert.
Treffen nun auf den Unternehmer gleichzeitig mehrere Konstellationen zu und er
vor Abgabe der Bestellung nicht wissen kann, welche Konstellation exakt bestellt
wird, stellt sich schon die Frage, wie er dann seine Widerrufsbelehrung mit der
jeweiligen Kaufsituation harmonisieren kann. Ein weiteres Problemfeld sind die Rücksendekosten
nach Ausübung des Widerrufsrechts; denn für nicht paketversandfähige Ware,
also Ware die nicht auf dem normalen Postwege zurückgesandt wird, z. B. per
Spedition, muss der Unternehmer entweder die Rücksendekosten genau
beziffern oder wenn diese vernünftigerweise nicht im voraus berechnet werden können
auf einen Höchstbetrag schätzen. Wenn nach Inkrafttreten nicht eine wundersame
Software entwickelt wird, welche den komplexen Möglichkeiten gerecht wird,
oder juristische Kunstgriffe verfangen, dürfte die neue Musterbelehrung wohl
noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten. ***
09.10.2013:_Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken UrhG UWG
Gesetzgebungsverfahren
| Änderungen |
Synopse
UWG | Synopse
UrhG
Externer Beitrag >>
Die wichtigsten Änderungen
01.08.2013:
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
Gesetzgebungsverfahren
Externer Beitrag >>
Abmahnungen werden deutlich teuer
01.08.2012:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (bekannt als: Button-Lösung)
Gesetzgebungsverfahren
| Änderungen
| Synopse
§ 312 g BGB
Kommentar: *** 1) Viele
Online-Händler verkennen immer noch, dass es nicht nur alleine um die
Hinterlegung der Pflichtangaben und des Buttons auf der finalen Bestellseite
geht, sondern auch darum "Wie" die Pflichtangaben platziert werden, in
diesem Zusammenhang ist "SCROLLEN" tabu; vgl. 18.06.2013
- LG FFM., Az: 3-06 O 19/13 PDF - In der Platzierung von Informationen
(hier: Widerrufsbelehrung etc.) "z w i s c h e n" den Pflichtangaben
des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz, Nr. 7 EGBGB und dem Kaufen-Button
ist ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 2 BGB zu sehen (hier: Kein räumlich-funktionaler
Zusammenhang bei der Informationserteilung durch SCROLLEN) 2) Des Weiteren stellt sich die Frage: Was
sind die wesentlichen Merkmale einer Ware ? Bei manchen Warengattungen führt
dies zu erheblichen "Abgrenzungsschwierigkeiten". Hinzu kommt, dass
diese Info "unmittelbar" vor Abgabe der Bestellung
"nochmals" auf der finalen Bestellseite eingeblendet werden muss.
Andernorts, z.B. in der Produktübersicht, gemachte Angaben sind insoweit ohne
Bedeutung. Als Shopbetreiber kann man dies noch forcieren; bei
Internetplattformen geht dies nicht; aber gerade dort befinden sich diese Infos
dann oftmals eben nicht auf der Bestellseite; vgl. 13.08.2014
- OLG Hamburg, Az: 5 W 14/14 HTML - Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware
i. S. d. § 312g Abs. 2 BGB i.V. m. Art. 246 § 1 Abs, 1 Nr. 4 erster Halbsatz
EGBGB (hier: Sonnenschirme).
08.05.2012:_Textilkennzeichnungsverordnung
Nr.1007/2011
>> Die
Textilkenzeichnungsvordnung Nr.1007/2011 des Europäischen Parlamentes und Rates
vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die
Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen
ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und ist seit dem
07.11.2011 in Kraft und gilt ab dem 08.05.2012.
04.08.2011:
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Gesetzgebungsverfahren
| Bundesgerichtshof
|Inhaltsverzeichnis
FernAbsÄndG | Änderungen
| Synopse
BGB
| Synopse
EGBGB
Umsetzungsvorgabe der EU: 25.05.2011:
Cookie-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/136/EG i. V. m. der Richtlinie 2002/58/EG)
Die RL hätte von Deutschland bereits in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Irgendwann müssen auch deutsche Händler sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Externe Beiträge 1,
2,
3.
11.06.2010:
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
Änderungen
|Synopse
BGB | Synopse
EGBGB |
Bundesgerichtshof
01.01.2009:_Verpackungsverordnung
(VerpackV)
>>
Novellen; am 01.01.2009 sind die Änderungen der 5.
Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten.
Externer Beitrag >>
Die wichtigsten Änderungen