Dialerrecht
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Dialer sind Einwahl-Programme, die kostenpflichtige Telefonverbindungen ohne zutun des Internetnutzers herstellen.
Diese Programme werden unbeabsichtigt während des Surfens heruntergeladen und installieren sich dann selbst.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. März 2004, Aktenzeichen III ZR 96/03) entschied dazu, dass die für die Nutzung eines Dialers anfallenden Gebühren dann nicht bezahlt werden müssen, wenn der Dialer vom Nutzer unwissentlich benutzt wurde und diesem kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
Eine unzureichende Aufklärung über Einwahl-Kosten ist irreführend und stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar.
Der Zugang zu pornographischen Websites muss für Minderjährige eine effektive Barriere darstellen.
Rechtsprechung:
06.04.2017: BGH, Az: III ZR 368/16 - Keine Haftung Anschlussinhaber für Einkauf minderjähriges Kind über 0900er-Nummer (Pay by Call-Verfahren)